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Wie steht es eigentlich mit der Knete?


Die Ausbildung zum:r Logopäd:in an der Berufsfachschule der DPFA Dresden ist ohne Schulgeld.

 

 

Dennoch können während der Ausbildung Kosten für Unterkunft, Fahrten oder Verpflegung entstehen. Um diese finanziell zu bewältigen, gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für Schüler:innen einer Berufsfachschule:

1. Schüler-BAföG

Schüler:innen an einer Berufsfachschule können unter bestimmten Voraussetzungen BAföG beantragen. Der Vorteil: Schüler-BAföG geht bis 45 Jahren und muss nicht zurückgezahlt werden.

2. Kindergeld

Auszubildende unter 25 Jahren können weiterhin Kindergeld beziehen. Das Kindergeld wird in der Regel direkt von den Eltern beantragt und ausgezahlt.

3. Wohngeld

Für Auszubildende, die eine eigene Wohnung haben, besteht die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Anspruch und Höhe richten sich nach Einkommen und Wohnkosten. Du musst aber ein Mindesteinkommen haben.

 

Unser Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre individuellen Ansprüche und die Beantragung der jeweiligen Unterstützungsmöglichkeiten. Bei Fragen stehen Ihnen am besten die Fachkräfte der jeweiligen Stellen zur Verfügung.

Wer schon einen höherwertigen Abschluss wie ein Studium hat oder über 45 ist, sollte sich am besten frühzeitig um einen Ausbildungsplatz bei einem unserer Kooperationspartner kümmern, meist Kliniken mit einer logopädischen Abteilung. Diese vergüten die Ausbildung. Oder eine berufliche Rehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung beantragen, falls man den alten Beruf nicht mehr ausführen kann und deswegen umlernt.