Wie finanziere ich meine Ausbildung?
Die Ausbildung an der DPFA ist sachsenweit ohne Schulgeld.

„Wir machen Soziales“ ist nicht nur unser Slogan in der DPFA, wir handeln auch sozial. Die Tätigkeit in Kindergärten, Pflegeheimen und Rehabilitationszentren ist für unsere Gesellschaft von unschätzbarem Wert. Um die Ausbildung attraktiver zu gestalten, hat sich die DPFA als Schulträger kein Schulgeld für unsere Schülerinnen und Schüler an der (Berufs-)fachschule für Sozialwesen oder Logopädie. Wir verstehen, dass die finanzielle Belastung oft ein Hindernis für viele Interessierte sein kann, um den Traum von einer qualifizierten Ausbildung zu verwirklichen. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, diesen Weg zu gehen, um jedem die gleiche Möglichkeit zu bieten, sich in diesen Ausbildungsberufen weiterzuentwickeln.
Dennoch können während der Ausbildung Kosten für Unterkunft, Fahrten oder Verpflegung entstehen. Um diese finanziell zu bewältigen, gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten:
Als Berufsfachschüler:in bis 35 Jahren bei der Ausbildung zum:r Sozialassistent:in oder Logopäd:in ist Schüler-BAföG (auch Ausbildungsförderung genannt) die häufigste Form der finanziellen Unterstützung, welche regulär nicht zurückgezahlt werden muss. Informationen zur Förderung von Schüler und Schülerinnen findet man dazu bei www.bafög.de.
Schüler:innen bis 25 Jahren, welche noch bei den Eltern wohnen, können weiterhin Kindergeld beziehen oder diejenigen mit eigener Wohnung haben unter bestimmten Umständen die Option auf Wohngeld.
Als Fachschüler:in in der Erzieherausbildung ist Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG genannt), die häufigste Form der finanziellen Unterstützung. Diese muss regulär nicht zurückgezahlt werden und ist elternunabhängig. Die Beantragung und auch Informationen dazu gibt es unter www.aufstiegs-bafoeg.de.
Wer arbeitssuchend ist, kann sich die Vollzeitausbildung als Umschulung über den Bildungsgutschein über das Jobcenter beziehungsweise der Agentur für Arbeit finanzieren lassen.
Wer eine Weiterbildung durchführen muss zur beruflichen Rehabilitation, kann eine Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung beantragen.
Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre individuellen Ansprüche und die Beantragung der jeweiligen Unterstützungsmöglichkeiten. Bei Fragen stehen Ihnen am besten die Fachkräfte der jeweiligen Stellen zur Verfügung.